Internationale Registrierung der Marke ConVista in Japan und China
Der Begriff ConVista ist bereits für Deutschland und alle weiteren 26 EU-Staaten als Marke geschützt.

Köln, 5.03.2008
Der Schutz der Marke erstreckt sich auf das Produktportfolio der ConVista Consulting AG, insbesondere auf ihre Software-Produkte.
Wie die Kanzlei LLR Rechtsanwälte der Kölner Geschäftsstelle der ConVista Consulting AG gestern mitteilte, erfolgte nunmehr auch die Internationale Registrierung der Marke ConVista für die Länder China und Japan.
Sollten von chinesischen und japanischen Unternehmen mit Marken in ihren eigenen Ländern bzw. dem jeweiligen Markenamt nicht noch Rechtsbehelfe ergriffen werden, ist die Internationale Registrierung damit rechtsbeständig.

