Instant Payments: Die aktuelle EU-Verordnung und die Möglichkeiten für Versicherer

Schnelligkeit zählt: Wir leben in einer Welt voller Live-Ticker, Instant Kaffee und Instant Messages. Nun reiht sich auch die Auszahlung und Verarbeitung in Echtzeit ein. Dabei ist Instant Payments kein neues Phänomen. Bereits seit 2017 kann das SEPA-CTInst-Schema für Instant Payments operativ genutzt werden. Bisher sind Versicherer beim Einsatz von Echtzeitzahlungen noch zurückhaltend. Eine neue Verordnung der EU gestaltet Instant Payments für Versicherer deutlich attraktiver.

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Instant Payments: Die aktuelle EU-Verordnung und die Möglichkeiten für Versicherer

Was ist Instant Payments?

Instant Payments – auch SCT Inst oder SEPA-Echtzeitüberweisungen genannt, sind eine Zahlungsart, bei dem dem Empfänger in wenigen Sekunden die Zahlung gutgeschrieben wird. Diese Technologie ermöglicht es, Zahlungen rund um die Uhr in Echtzeit abzuwickeln, unabhängig von den Geschäftszeiten der Banken. Bereits seit 2017 kann das SEPA-CTInst-Schema für Instant Payments operativ genutzt werden.

Laut European Payments Council lag Ende des ersten Quartals 2024 der Anteil der Instant-Zahlungen im Vergleich zu allen SEPA-CT-Überweisungen bei etwa 17 %. Auch in der Versicherungsbranche werden Instant Payments bisher kaum verwendet. Die Gründe:

  1. Massenzahlungen: Für Massenzahlungen, wie z. B. monatliche Rentenauszahlungen oder Beitragseinzüge per Lastschrift, bieten Echtzeitzahlungen unmittelbar keinen Mehrwert. In der Regel sind diese keine Ad-hoc-Aktionen, sondern zeitlich (langfristig) geplant.
  2. Gebühren: Zudem schrecken die hohen Gebühren der Zahlungsdienstleister für Echtzeitüberweisungen ab.
  3. Technische Herausforderungen: Versicherer müssen ihre IT-Systeme entsprechend anpassen und scheuen Kosten und Aufwand.

Die Vorteile von Instant Payments

Dabei bietet Instant Payments für Versicherer deutliche Vorteile.

  • Prämienzahlung in Echtzeit: Instant Payments bietet in der Prämienzahlung Vorteile. Das Versicherungsunternehmen kann einen sofortigen Versicherungsschutz gewähren (z. B. Forderungsmanagement im Kfz-Geschäft oder bei Blockpolicen) und läuft nicht in die Gefahr eines Lastschriftrückläufers.
  • Schnellerer Zahlungsprozess: Der Zahlungsprozess wird schneller und attraktiver. „Real-Time-Erlebnisse“, die heute bereits bei Abschlüssen von Versicherungsverträgen  gegeben sind, können auch bei Zahlungen angeboten werden.
  • Schnelle Schadenregulierung: Versicherer wollen ihrem Kunden/ihrer Kundin in Echtzeit helfen – sei es durch die telefonische Schadenbearbeitung oder bei der Vor-Ort Schadenregulierung im Rahmen einer fallabschließenden Bearbeitung. Die Schadenauszahlung kommt in wenigen Augenblicken beim Versicherten an, rund um die Uhr, auch außerhalb der Geschäftszeiten des Zahlungsdienstleisters.

Damit profitieren nicht nur die Versicherten, sondern auch der Versicherer selbst: Wer solch einen Service anbietet, kann beim Versicherungsnehmer punkten und sich vom Markt abheben.

Instant-Zahlungen stellen damit eine gute Alternative zur Nutzung anderer innovativer Bezahlverfahren dar. Diese bieten ebenso „real-time“ an, operieren teils in eigenen Ökosystemen und verlangen meist signifikant höhere Gebühren. Zudem werden wertvolle Kundendaten geteilt. Mit Echtzeitzahlungen können hingegen etablierte Prozesse mit bestehenden Akteuren ausgebaut werden.

Regulatorischer Rahmen: Instant Payments Verordnung

Im April 2024 hat der Rat der EU eine Verordnung angenommen, dank der Echtzeitüberweisungen einheitlich und flächendeckend im Euro-Raum möglich sein sollen. Finanzdienstleister müssen den Unternehmen und Verbrauchern voraussichtlich bis Herbst 2025 Instant-Zahlungen in Euro und innerhalb der EU zur Verfügung stellen. Nicht-Euroländer werden folgen. Die Verordnung schränkt die Gebührengestaltung für die Zahlungsdienstleister ein: Die Gebühren dürfen nicht über denen der herkömmlichen SEPA- und SWIFT-Transaktionen liegen, was die Nutzung für Versicherer deutlich attraktiver macht.

Technische Implementierung und Voraussetzungen

Bleibt noch die Frage: Wie Instant Payments technisch umsetzen?

Die zuvor skizzierten Anwendungsfälle verdeutlichen, dass der Fokus auf den reinen Zahlungsprozess der Echtzeitüberweisung zu kurz gedacht ist. Versicherer sollten den Geschäftsprozess end-to-end betrachten, um die Vorteile von Instant Payments voll auszuschöpfen.

Selbst Zahlungseingänge, die heute schon per Echtzeitüberweisung erfolgen, verarbeiten Versicherungsunternehmen in der Regel noch traditionell im Rahmen der täglichen Zahlungseingangsverarbeitung – und damit zeitversetzt.

Eine wesentliche Voraussetzung für Instant Payments ist, dass die beim Versicherer eingesetzte Bankenkommunikationslösung Echtzeitüberweisungen „near-time“, d. h. nahezu in Echtzeit, verarbeiten kann. Wenn Schadenzahlungen via Nachtverarbeitung ins Zahlungsverkehrssystem übermittelt werden, ist der Nutzen einer Instant-Zahlung in der Bankenkommunikation obsolet. Deshalb müssen auch die betroffenen Umsysteme, wie das Schaden- und Bestandssystem, online integriert sein.

Das nachfolgende vereinfachte Beispiel zeigt eine Anwendungslandschaft mit dem SAP-Zahlungsverkehrsmodell FS-CD und veranschaulicht den groben Prozess im Falle einer Schadenauszahlung in Echtzeit.

Instant Payments externe Systeme

Instant Payments wird zum „new normal“

In einigen EU-Ländern sind Echtzeitzahlungen bereits Standard. Sobald auch deutsche Banken flächendeckend nachziehen, werden Kunden/Kundinnen schlicht und einfach erwarten, dass auch ihr Versicherer Zahlungen in Echtzeit verarbeitet und Auszahlungen instant vornimmt. Die neue EU-Regelung soll dazu beitragen, dass Echtzeitzahlungen als neuer Standard angesehen und in großem Umfang genutzt werden – ohne diese explizit in der Überweisung angeben zu müssen.

Ausblick: Instant Payments und Request to pay – der „perfect match”?

Die nächste Payment-Innovation steht bereits in den Startlöchern: Request to pay, eine der Zahlung vorausgehende Zahlungsaufforderung, die bei Bestätigung durch den Kunden eine Überweisung auslöst. Für Request to pay ist die Nutzung von Instant Payments zwar nicht zwingend notwendig, beide können sich aber sinnvoll ergänzen. Werden beide Verfahren eingesetzt, können Zahlungsaufforderungen in Echtzeit gesendet und korrespondierende Zahlungen sofort abgewickelt werden. Dies erhöht die Geschwindigkeit des gesamten Geschäftsprozesses erheblich.

FAQ zu Instant Payments

Bis Herbst 2025 müssen Finanzdienstleister in der EU Instant-Zahlungen in Euro anbieten. Diese dürfen nicht teurer sein als eine normale SEPA CT-Überweisung.

Viele große Banken in der EU unterstützen bereits Instant Payments. Eine vollständige Liste finden Sie auf den Websites der jeweiligen Banken oder des European Payments Council.

Ja, Echtzeit-Überweisungen sind sicher. Sie nutzen die gleichen Sicherheitsprotokolle wie herkömmliche SEPA-Überweisungen und bieten zusätzlich den Vorteil der schnellen Verfügbarkeit der Gelder.

Instant Payments sind rund um die Uhr verfügbar und werden innerhalb von Sekunden abgewickelt – im Gegensatz zu SEPA-Überweisungen, die oft einen Bankarbeitstag dauern.

Ja, insbesondere bei kurzfristigem Versicherungsschutz oder bei Zahlungserinnerungen mit „Request to Pay“ kann diese Methode effizient sein. Dies reduziert Mahnprozesse und beschleunigt den Vertragsbeginn.

Autor

Nach dem Studium der Wirtschaftsinformatik arbeitete Alexander Henke zwei Jahre in der Softwareentwicklung und ist seit 2004 Experte bei Convista. Seitdem bringt er sein Know-how im Zahlungsverkehr mit SAP FS-CD in verschiedenen Projekten bei Versicherungsunternehmen als Business Analyst und Testmanager ein.

Alexander Henke

Senior Expert Consultant

Alexander Henke

Mockup Instant Payments Onepager von Convista

Download : Onepager Instant Payments

In unserem OnePager bekommen Sie kompakte Informationen darüber, wie Sie Instant Payments als Versicherungsunternehmen erfolgreich nutzen können, um sich im Markt zu differenzieren und von den neuen regulatorischen Anforderungen zu profitieren

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