- Datenschutz: Die Verarbeitung von IBAN und Namen ist DSGVO-konform.
- Kosten: Der VoP-Service darf nicht gesondert bepreist werden.
- Zeitliche Vorgabe: Die Prüfung muss innerhalb von 5 Sekunden erfolgen.
Neue Auftragsarten: Im Rahmen der VoP-Implementierung werden spezifische EBICS- Auftragsarten eingeführt, um die VoP-Prüfung zu unterstützen.
Dazu gehören:
- CTV: Für SEPA-Überweisungen mit VoP Prüfung.
- CIV: Für Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) mit VoP-Prüfung.
- VPZ: Zum Abrufen des VoP-Status Reports (pain.002), der den Status jeder Einzeltransaktion enthält.
Opt-In erfordert eine Freigabe oder Stornierung über die VEU, da die VoP-Prüfung vor der Autorisierung erfolgt. Bereits vorhandene elektronische Unterschriften werden bei der Einreichung ignoriert und müssen nach der VoP-Prüfung erneut geleistet werden. Ein Auftrag steht erst zur Freigabe in der VEU bereit, wenn der VoP-Status Report vorliegt.
- Eingabe von Name & IBAN
- VoP-Anfrage an die Bank des Empfängers
- Prüfung: Ist der Name korrekt, ähnlich oder falsch?
- Rückmeldung vor Ausführung der Zahlung
Ergebnisse:
- Match: Der Name stimmt mit dem Kontoinhaber überein.
- Close Match: Der Name ist ähnlich, aber nicht exakt – Hinweis für Absender.
- No Match: Der Name passt nicht – potenziell betrügerisch.
- Unable to verify / No service: Keine Rückmeldung möglich (z. B. IBAN bei Bank ohne VoP-Service oder technische Störung)