Was bedeutet VoP für Unternehmen?: Einführung der Verification of Payee (VoP) für Corporate-EBICS-Kunden

Ab dem 9. Oktober 2025 wird die EU Verordnung über Instant Payments in Kraft treten, die wesentliche Änderungen im Zahlungsverkehr mit sich bringt. Eine der zentralen Neuerungen ist die verpflichtende Einführung der „Verification of Payee“ (VoP), auch bekannt als IBAN Name-Check. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, indem sie sicherstellt, dass der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt.

Die VoP-Prüfung betrifft alle SEPA-Überweisungen und Instant Payments. Unternehmen müssen ihre Zahlungsprozesse entsprechend anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Sie sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

Zwei Optionen für das VOP für Unternehmen

  • Opt-In: Jede Zahlung wird vor der Ausführung geprüft. Bei Abweichungen erhält die zahlende Person eine Rückmeldung.
  • Opt-Out: Diese Option steht nur für Sammelaufträge mit mehreren Zahlungen zur Verfügung. Die Verantwortung für korrekte Empfängerdaten liegt bei der zahlenden Person. Für Einzelzahlungen ist Opt-In verpflichtend, während Sammelzahlungen weiterhin als Opt-Out eingereicht werden können. Die technische Umsetzung ist für den 5. Oktober 2025 geplant. Nichtbeachtung kann zu Strafen und Haftungsrisiken führen.

  • Datenschutz: Die Verarbeitung von IBAN und Namen ist DSGVO-konform.
  • Kosten: Der VoP-Service darf nicht gesondert bepreist werden.
  • Zeitliche Vorgabe: Die Prüfung muss innerhalb von 5 Sekunden erfolgen.

Neue Auftragsarten: Im Rahmen der VoP-Implementierung werden spezifische EBICS- Auftragsarten eingeführt, um die VoP-Prüfung zu unterstützen.

Dazu gehören:

  • CTV: Für SEPA-Überweisungen mit VoP Prüfung.
  • CIV: Für Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) mit VoP-Prüfung.
  • VPZ: Zum Abrufen des VoP-Status Reports (pain.002), der den Status jeder Einzeltransaktion enthält.

Opt-In erfordert eine Freigabe oder Stornierung über die VEU, da die VoP-Prüfung vor der Autorisierung erfolgt. Bereits vorhandene elektronische Unterschriften werden bei der Einreichung ignoriert und müssen nach der VoP-Prüfung erneut geleistet werden. Ein Auftrag steht erst zur Freigabe in der VEU bereit, wenn der VoP-Status Report vorliegt.

  1. Eingabe von Name & IBAN
  2. VoP-Anfrage an die Bank des Empfängers
  3. Prüfung: Ist der Name korrekt, ähnlich oder falsch?
  4. Rückmeldung vor Ausführung der Zahlung

Ergebnisse:

  • Match: Der Name stimmt mit dem Kontoinhaber überein.
  • Close Match: Der Name ist ähnlich, aber nicht exakt – Hinweis für Absender.
  • No Match: Der Name passt nicht – potenziell betrügerisch.
  • Unable to verify / No service: Keine Rückmeldung möglich (z. B. IBAN bei Bank ohne VoP-Service oder technische Störung)

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