Anhebung des Höchstrechnungszinses 2025 & die Auswirkungen für Versicherer

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll ab 2025 bei 1 % liegen. Wir geben eine erste Einschätzung, was diese Änderung für die Versicherungsbranche mit sich bringt.

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Fachartikel, Versicherungswirtschaft

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Höchstrechnungszins Anhebung von 2023 bis 2025

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll ab 2025 bei 1% liegen. Das hat das Bundesfinanzministerium beschlossen und folgt damit einer Empfehlung der DAV. Dies ist die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses seit 1994. Aktuell liegt der für Lebensversicherungen maximal anbietbare Garantiezins bei 0,25 %. Der Höchstrechnungszins ist für die Kalkulation von Lebensversicherungsprodukten maßgeblich. Welche Auswirkungen zieht die Erhöhung für Lebensversicherer nach sich? Eine erste Einschätzung.

Wie hat sich der Höchstrechnungszins in den letzten Jahren entwickelt? 

In den 1990er-Jahren lag der Höchstrechnungszins in der Spitze noch bei vier Prozent. Seitdem ist der Höchstrechnungszins in den letzten Jahren stetig gesunken. Die letzte Anpassung erfolgte 2022. Seitdem dürfen Versicherer im Neugeschäft nur noch Produkte anbieten, die auf Basis des Garantiezinses von 0,25 Prozent berechnet wurden.

Grafik GDV zur Entwicklung des Höchstrechnungszinses seit 1994
Quelle: GDV

Warum wird der Höchstrechnungszins steigen?

Hintergrund sind vor allem die aktuellen Zinserhöhungen der Zentralbanken, die sich auch auf den Anleihemarkt ausgewirkt haben. Laut Pressemitteilung der DAV wird aufgrund von Deglobalisierungstendenzen, anhaltenden demografischen Trends und der Zunahme exogener Schocks (Covid-19 Pandemie, Energiekrise, dem anhaltenden russischen Angriffskrieg) von einem zumindest mittelfristig höheren Zinsniveau ausgegangen.

 

Welche Folgen hat der steigende Höchstrechnungszins für Versicherer?

Für das Neugeschäft

Es ist davon auszugehen, dass zumindest alle größeren Versicherer ihren Garantiezins im Neugeschäft entsprechend anpassen werden. Jedoch werden Sparprodukte für die Altersvorsorge dadurch vermutlich nicht wieder in den Fokus der Kundinnen und Kunden rücken, da der Garantiezins im Vergleich zum Zinsniveau am Kapitalmarkt weiterhin gering bleibt. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wird es für die Versicherungsunternehmen wieder einfacher, entsprechende Garantien abzubilden. Jedoch haben sich hier – wie bei der privaten Altersvorsorge – inzwischen auch indexgebundene Varianten durchgesetzt. Damit ist fraglich, ob die Anhebung des Höchstrechnungszinses eine Rückkehr zu rein klassischen Produkten begünstigt.

Für das Bestandsportfolio

Neben den Tarifen des Neugeschäftes hat die Erhöhung des Höchstrechnungszins auch Auswirkungen auf das Bestandsportfolio. Für das Bestandsportfolio ist eine genaue Umkehr der Effekte der letzten Senkung des Höchstrechnungszinses zu erwarten: die Rentenfaktoren könnten wieder steigen und Dynamiken mit den neuen Rechnungsgrundlagen mit höherem Garantiezins erfolgen und sich so positiv für Versicherungsnehmer auswirken. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass diese Änderungen durch die AGBs gedeckt sind.

Fazit: Nimmt mit der Erhöhung des Höchstrechnungszinses die klassische Lebensversicherung wieder Fahrt auf?

Insgesamt bleibt abzuwarten, ob der Höchstrechnungszins von 1 % zu einer Renaissance der klassischen Lebensversicherung führt. Es liegt die Vermutung nahe, dass Versicherungsnehmer in dieser schnelllebigen Zeit vorsichtig agieren und angesichts deutlich höherer Zinsen am Kapitalmarkt weiterhin von klassischen Lebensversicherungen als Kapitalanlage Abstand nehmen.

Detailliert beleuchten wir die Frage im Blog-Beitrag „Renaissance der Lebensversicherung“. Klicken Sie gerne mal rein.

Autor

Marten Reiberg ist bei der Convista in der aktuariellen Beratung tätig und hat zuvor mehrjährige Erfahrung in Erstversicherungsunternehmen gesammelt. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich der aktuariellen Bestandsverwaltung und in der Einführung neuer Bestandsverwaltungssysteme. 

Marten Reiberg

Manager

Marten Reiberg

Steven Zeh Photography // www.stevenzeh.de

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