Ist mein Unternehmen CSRD-berichtspflichtig?

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erweitert die ESG-Pflichten für Unternehmen erheblich – bringt jedoch durch spätere Anpassungen auch neue Unsicherheiten mit sich. Viele fragen sich nun: Gilt die Berichtspflicht für mein Unternehmen, ab wann, und in welchem Umfang?

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Fachartikel, Nachhaltigkeit

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ESG Reporting: Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD)

ESG-Update zum Omnibus-Paket – wir halten Sie auf dem Laufenden:

Ablehnung der Omnibus-Richtlinie am 22. Oktober 2025: In einer ersten Abstimmung hat das EU-Parlament den Omnibus-Vorschlag zur „Vereinfachung“ überraschend abgelehnt. Damit bleiben die CSRD-Vorgaben zu den Schwellenwerten zunächst unverändert.

Erneute Abstimmung: Eine neue Abstimmung über die Position des Parlaments ist für den 13. November 2025 angesetzt.

Ist mein Unternehmen CSRD-berichtspflichtig?

Mit der 2023 in Kraft getretenen EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wurden die Anforderungen an eine verpflichtende und standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich ausgeweitet. Damit wurde ESG-Reporting zu einem strategischen Schwerpunkt auf Ebene des gesamten Top-Managements. Mit den noch nicht verabschiedeten Vorschlägen aus dem Omnibus-Paket würden die zugrunde liegenden Regelungen jedoch in Teilen wieder abgeschwächt.

Viele Unternehmenslenker stehen nun vor der Frage, ob, in welchem Umfang und ab wann ihr Unternehmen konkret von der ESG-Berichtspflicht betroffen ist. Ebenso wirft eine mögliche Fristverlängerung für viele Unternehmen eine strategisch wichtige Frage auf: Sollen die bereits gestarteten Initiativen zur Erfüllung der Berichtspflicht konsequent weiterverfolgt oder nun erstmal hinten angestellt werden?

Was beinhaltet die bisher gültige CSRD?

Die CSRD (Corporate Sustainablity Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, welche Unternehmen verpflichtet Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Sie erweitert damit die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive). Mit der CSRD werden einheitliche Standards für die Berichterstattung zu ESG-Themen (Environmental, Social, Governance) geschaffen. Ziel ist es, die Verantwortung der Privatwirtschaft gegenüber der Gesellschaft und Umwelt zu stärken, sowie eine erhöhte Transparenz zu schaffen, indem Unternehmen nachvollziehbar und vergleichbar über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten. Als EU-Richtlinie definiert die CSRD verpflichtende Ziele, welche von den Mitgliedstaaten durch die Umsetzung in nationales Recht zu erreichen sind. Den Mitgliedsstaaten ist die Wahl der Mittel um diese Ziele zu erreichen offengestellt, dabei ist auch eine strengere Auslegung der Mindesanforderungen aus der Richtlinie denkbar. Der deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSRD – inkl. Berücksichtigung späterer Anpassungen durch Omnibus (s. unten) – sieht nach aktuellem Stand eine Umsetzung nach dem 1:1-Prinzip ohne zusätzliche nationale Anforderungen vor.

Die CSRD wird gestaffelt in aufeinanderfolgenden Wellen für Berichte ab dem Geschäftsjahr 2024 eingeführt.

  • In Welle 1 berichten große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits nach NFRD berichtspflichtig waren – für das Geschäftsjahr 2024 erstmals im Berichtsjahr 2025
  • Die 2. Welle umfasst ab dem Berichtsjahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025 alle übrigen großen Unternehmen, welche zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen: > 250 Beschäftigte, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme
  • Die 3. Welle betrifft kapitalmarktorientierte KMU sowie bestimmte Institute und Versicherer ab dem Berichtsjahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026
  • In einer späteren 4. Welle werden dann auch Nicht EU-Unternehmen eingeschlossen, welche mindestens 150 Mio. € Umsatz innerhalb der EU erzielen. Diese werden ab dem Berichtsjahr 2029 für das Geschäftsjahr 2028 berichtspflichtig.

Welche Veränderungen ergeben sich gegebenenfalls durch den Vorschlag der Omnibus-Richtlinien?

Mit der Omnibus-Initiative plant die EU durch mehere Richtlinienbeschlüsse nun eine Vereinfachung der CSRD-Regelungen umzusetzen. Die Kommission zielt damit auf eine Entlastung der Unternehmen ab, da sich viele, insbesondere kleinere Unternehmen, durch die Regulierungsanforderungen der CSRD überfordert sahen. Darüber hinaus soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen durch zu strenge und komplexe Regeln nicht gefährdet werden. Letzteres dürfte gerade im Rahmen aktueller geopolitischer Unsicherheiten eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die wesentlichen Änderungen durch das Omnibus-Paket beinhalten folgende Punkte und sollen zu einer effektiveren Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung führen:

Aufschub der Berichtspflicht („Stop-the-clock“): Dieser Teil der Initiative ist bereits beschlossen. Unternehmen, welche in Welle 2 und 3 von der CSRD betroffen sind erhalten einen 2-jährigen Aufschub ihrer Berichtspflicht, müssen also erst ab Geschäftsjahr 2027, respektive 2028 berichten.

Veränderungen durch die “Stop-the-clock”-Regelung

Stop-the-clock

bisherige Regelung nach CSRD

neue Regelung nach Omnibus

Welle 1

keine Veränderungen

keine Veränderungen

Welle 2

Berichtspflichtig ab Berichtsjahr 2026 für Geschäftsjahr 2025

Berichtspflichtig ab Berichtsjahr 2028 für Geschäftsjahr 2027

Welle 3

Berichtspflichtig ab Berichtsjahr 2027 für Geschäftsjahr 2026

Berichtspflichtig ab Berichtsjahr 2029 für Geschäftsjahr 2028

Welle 4

keine Veränderungen

keine Veränderungen

Scope-Anpassung durch Anhebung der Schwellenwerte: Dieser Vorschlag, über welchen am 13. November erneut abgestimmt werden soll, sieht vor, den Scope an Unternehmen, welche ab der 2. Welle zur Berichterstattung verpflichtet werden, zu beschränken.Konkret sollen die neuen Schwellenwerte wie folgt gelten: > 1.000 Beschäftigte und > 50 Mio. € Umsatz oder > 25 Mio. € Bilanzsumme. Auch für berichtspflichtige nicht-EU-Unternehmen aus der 4. Welle wird die Umsatzschwelle von 150 Mio. € auf 450 Mio. € angehoben.

Veränderungen durch die Beschränkung der Schwellenwerte

Schwellenwerte

bisherige Regelung nach CSRD

vorgeschlagene Regelung nach Omnibus

Welle 1

keine Veränderungen

keine Veränderungen

Welle 2

zwei von drei Kriterien: > 250 Beschäftigte | > 50 Mio. € Umsatz | > 25 Mio. € Bilanzsumme

Beschäftigte und ein weiteres Kriterium: > 1000 Beschäftigte | > 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme

Welle 3

keine Veränderungen

keine Veränderungen

Welle 4

> 150 Mio. € Umsatz innerhalb der EU

> 450 Mio. € Umsatz innerhalb der EU

Neben den Anpassungen der CSRD beinhaltet der Omnibus-Vorschlag auch Vereinfachungen zur EU-Taxonomie-Verordnung und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Daraus ergeben sich weitere Lockerungen bei den Berichtspflichten zur Sorgfaltsplicht in den Lieferketten.

ESG-Berichterstattung als Chance begreifen

Auch wenn die formale ESG-Berichtspflicht für viele Unternehmen erst in den kommenden Jahren beginnt, ist der Handlungsbedarf bereits heute spürbar. Im Fokus steht die Identifikation und präzise Quantifizierung der wesentlichen ESG-Themen – eine Voraussetzung für transparente und prüfbare Nachhaltigkeitsberichte. Unternehmen, die frühzeitig ein integriertes ESG-Datenmodell implementieren, das Daten aus ERP-Systemen, Business-Intelligence-Lösungen und Fachbereichen zusammenführt, schaffen eine belastbare Basis für künftige Berichtspflichten. Dies reduziert nicht nur Aufwand und Kosten, sondern minimiert zugleich potenzielle Risiken. Somit beeinflussen ESG-Themen direkt Umsatz, Kosten oder Reputation.

Daher sehen wir ESG nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als strategische Chance für nachhaltige Transformation. Getragen von langjähriger Erfahrung unterstützen wir Unternehmen dabei, ESG-Kriterien systematisch zu integrieren und so Prozesse effizienter und ressourcenschonender zu gestalten. Ein robustes Nachhaltigkeitsmanagement stärkt zudem das Vertrauen von Kunden, Investoren und Finanzpartnern – und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten im Kapitalmarkt sowie im Employer Branding.

Nutzen Sie unsere Expertise, um ESG als integralen Bestandteil Ihrer Unternehmenssteuerung zu verankern und Wettbewerbsvorteile zu realisieren. Gerne beraten wir Sie individuell und praxisnah – für eine zukunftssichere und verantwortungsbewusste Unternehmensführung.

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